Nutzung und Kosten - sechs Beispiele
Herr A ist Mitglied der evangelischen Kirchengemeinde Buchen, die Bestattung soll auf dem Kirchhof sein.
Bestattung durch den evangelischen Pfarrer: 0 €
Orgeldienst durch Organistin der Kirchengemeinde: 0 €
Nutzungsrecht für Reihengrab 50 Jahre: 500,00 €
Bestattungsgebühr: 250,00 €
Insgesamt: 750,00 €
Anmerkung: Falls kein Grabschmuck erfolgt reduziert sich die Gebühr für das Nutzungsrecht um100,00 €
Frau B ist Mitglied einer andern Kirche, die Bestattung soll auf dem Kirchhof sein:
Mindestbetrag für Stiftung „Kirche Wachenbuchen": 2000,00 €
Orgeldienst: 30,00 €
Nutzungsrecht für Reihengrab 50 Jahre: 500,00 €
Bestattungsgebühr: 250,00 €
Insgesamt: 2780,00 € Anmerkung:
Die Bestattung eines Mitglieds einer anderen Kirche kann nur in Ausnahmefällen durch den evangelischen Pfarrer erfolgen. Wird die Bestattung durch den evangelischen Pfarrer gewünscht, so ist zu Lebzeiten ein Antrag auf Aufnahme in die evangelische Kirche zu stellen . Der Mindestbeitrag für Stiftungen kann nach der Zustimmung durch den Kirchenvorstand dann entfallen.
Herr C ist Mitglied einer anderen Kirche, die Bestattung soll auf dem kommunalen Friedhof sein, es soll aber zur Beisetzung mit den Kirchenglocken geläutet werden:
Jahresbeitrag für Dauerspender der Stiftung „Kirche Wachenbuchen“: 60,00 €
Alle anderen Kosten sind mit der Kommune abzurechnen.
Frau D ist Mitglied einer anderen evangelischen Kirchengemeinde, die Bestattung soll auf dem Kirchhof in Wachenbuchen sein:
Mindestbetrag für Stiftung „Kirche Wachenbuchen": 2000,00 €
Bestattung durch einen ev. Pfarrer: 0 €
Nutzungsrecht für Reihengrab 50 Jahre: 500,00 €
Bestattungsgebühr: 250,00 €
Insgesamt: 2750,00 €
Anmerkung: In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit einer Umpfarrung. Dadurch entfällt der Stiftungsbeitrag. Dieserr ist ebenfalls nicht erforderlich, wenn ein Angehöriger 1. Grades Mitglied der evangelischen Kirchengemeinde Buchen ist.
Herr E gehörte keiner Kirche an, die Bestattung soll auf dem Kirchhof erfolgen.
Mindestbetrag für Stiftung „Kirche Wachenbuchen": 2000,00 €
Bestattung in Eigenorganisation oder durch Redner- Orgeldienst: 30,00 €
Nutzungsrecht für Reihengrab 50 Jahre 500,00 €
Bestattungsgebühr 250,00 €
Insgesamt mindestens 2780,00 € Anmerkung: Die Bestattung durch den evangelischen Gemeindepfarrer ist nicht möglich! Die Kirche steht jedoch für eine christliche Bestattungsfeier zur Verfügung. Das Nähere ist mit dem Gemeindepfarrer zu klären.
Frau F gehörte keiner Kirche an, die Bestattung soll auf dem kommunalen Friedhof erfolgen. Es soll aber die Kirche für die Trauerfeier und das Geläut genutzt werden: Mindestbetrag für Stiftung „Kirche Wachenbuchen": 2000,00 €.
Alle anderen Kosten sind mit der Kommune abzurechnen.
Die Bestattung durch den evangelischen Gemeindepfarrer ist nicht möglich! Die Kirche steht jedoch für eine christliche Bestattungsfeier zur Verfügung