Evangelische Kirchengemeinde Buchen

 

Im Trauerfall


Jesus Christus spricht: Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, auch wenn er stirbt und wer lebt und glaubt, der wird nicht sterben. 

Joh 11,25 f.


Lieber Besucher, liebe Besucherin, 

wenn Sie einen Angehörigen verloren haben, sind in der Regel viele Fragen zu klären. Doch dabei stehen Sie nicht allein. Neben einem Arzt, der den Totenschein ausstellen muss, sollten Sie ein Bestattungsinstitut verständigen. Dieses nimmt Ihnen in der Regel eine ganze Reihe von Formalitäten (Standesamt, Todesanzeige, Versicherungen usw.) ab. Der Bestatter / die Bestatterin nimmt auch Kontakt zur Friedhofsverwaltung wegen eines Grabplatzes auf und vereinbart einen Termin für die Bestattung mit der Pfarrerin. Als Pfarrerin nehme ich dann zu Ihnen Kontakt auf und wir vereinbare einen Termin für ein Trauergespräch. Gerne komme ich Sie besuchen und begleite Sie in dieser schweren Stunde.

Sie können natürlich auch persönlich zu mir Kontakt aufnehmen. Ich komme auch - wenn gewünscht - zu einer Aussegnung des Verstorbenen bzw. der Verstorbenen. 

Im Trauergespräch besteht neben dem persönlichen Gespräch die Möglichkeit, sich über den Ablauf der Trauerfeier zu verständigen, Lied- oder Musikwünsche zu äußern und Bibelsprüche oder andere Texte weiterzugeben.

 

Oft richtet sich der Ablauf der Trauerfeier nach der Art der Bestattung:

 

Die Erdbestattung beginnt mit einer Trauerfeier in der Trauerhalle des Friedhofs bzw. in der Kirche. Anschließend zieht die Trauergemeinde hinter dem Sarg her zum offenen Grab. Dort findet die Beisetzung statt.

 

Wenn Sie sich für eine Feuerbestattung entscheiden, dann gibt es zwei Möglichkeiten.

 1. Sie nehmen zunächst in einer Trauerfeier Abschied und die Beisetzung der Urne findet später statt. Der Sarg bleibt in der Kirche stehen und Sie nehmen dort Abschied.

 2. Die Trauerfeier kann jedoch auch mit anschließender Beisetzung der Urne stattfinden. Dadurch bleibt die Einheit von Trauerfeier und Beisetzung gewahrt.

 

Die Mitwirkung des evangelischen Pfarrers oder der Pfarrerin setzt die Mitgliedschaft in der Landeskirche voraus.

Folgendes gilt es auch zu beachten:

a) Änderungen für Mittelbuchen 

Durch die veränderten Beisetzungszeiten sind in Hanau-Mittelbuchen Beisetzungen nur zu den von der Stadt Hanau zulässigen Zeiten möglich. Diese sind:

Dienstag, Donnerstag und Freitag. Jeweils um 9.30 Uhr, 11 Uhr, 13 Uhr und 14.30 Uhr. Die Trauerfeiern können entweder in der Kirche oder in der Trauerhalle auf dem neuen Friedhof sein. Die Beisetzungen erfolgen auf dem Städtischen Friedhof in Mittelbuchen.

b) Änderungen für Wachenbuchen

Eine Urnenbestattung kann für die Stifter der Stiftung Kirche Wachenbuchen und für Mitglieder der Evangelischen Kirchengemeinde Buchen auch auf dem Friedhof an der Kirche erfolgen. In Wachenbuchen sind Trauerfeiern in der Kirche und Beisetzungen auf dem Kirchfriedhof montags, mittwochs oder donnerstags möglich.



Für die Kollekte ist ein von der Kirchengemeinde aufgestellter Opferstock vorhanden. Der Erlös dieses Opferstockes ist für die Kirchengemeinde bestimmt.

Ihnen entstehen lediglich die Kosten für die Vergütung des/der Organisten/in.